Folgende Kleine Anfrage haben die Abgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz an die Niedersächsische Landesregierung gestellt:

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Durch die Veränderung der Richtlinien für die Vergabe von Sprachfördermitteln werden Förderstunden nicht mehr nur für Kindertagesstätten gewährt, in denen mehr als die Hälfte der Kinder sprachliche Probleme haben. Stattdessen erhalten jetzt Einrichtungen mit mehr als 5 Kindern mit sprachlichen Defiziten Fördermittel. Dies führt zu erheblichen Verschiebungen in der Förderung, und zwar in der Regel zu Lasten der Kindertagesstätten in den Städten und sozialen Brennpunkten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wirkt sich die Änderung der Förderrichtlinien auf die Kindertagesstätten im Landkreis Northeim aus?

2. Wie viele Förderstunden wurden im Landkreis Northeim nach den alten Richtlinien und wie hat sich die Mittelzuweisung verändert?

3. Welche Mindestförderdauer pro Kind/Woche hält die Landesregierung für unabdingbar, um die gesetzten Ziele zu erreichen?