Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich mit einem Gesetzentwurf zur Veränderung des Kindertagesstättengesetzes für mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen ein. „Wir brauchen neben der Ausweitung der Plätze auch ganz dringend eine Diskussion über die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen, und hier insbesondere in den Krippen für die unter Dreijährigen“, sagt die bildungspolitische Sprecherin Frauke Heiligenstadt.

„Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung eine deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel und der Gruppengrößen erreichen und die Fachkräfte in den Einrichtungen endlich mit ausreichend Verfügungszeiten zum Beispiel für intensivere Elternarbeit und die Stärkung des Bildungsaspektes ausstatten.“

Konkret enthält der Gesetzentwurf 1. die Veränderung des Personalschlüssels auf fünf Kinder pro einer Erzieherin in den Krippen für die unter Dreijährigen, 2. die Veränderung der Verfügungsstunden für Gruppenleitungen von 7,5 Stunden auf zwölf Stunden, 3. die Verringerung der Gruppengrößen in den Kindertagesstätten von derzeit 25 auf 20 Kinder für die Drei- bis Sechsjährigen, 4. die Verbesserung der Integration von behinderten Kindern in Krippen. Das frühkindliche Fördern und Fordern ist der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Bildungsbiografie. Deswegen darf der Ausbau der Betreuungsangebote nicht nur unter rein quantitativen Gesichtspunkten vorangetrieben werden, sondern muss auch die qualitativen Aspekte der Kleinkindpädagogik ausreichend berücksichtigen. Nur in einem qualitativ hochwertigen Platzangebot ist die gewünschte Entwicklungs- und Bildungsförderung von Kindern möglich. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt für eine längst überfällige Verbesserung der pädagogisch notwendigen Mindeststandards in Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachen“, erläutert Heiligenstadt.

Die Finanzierung des Gesetzentwurfes: o Demografische Rendite

o Rückgang der Geburtenzahlen von durchschnittlich 70.000 auf zurzeit ca. 64.000 Kinder

o Anzahl Krippengruppen Oktober 2005 ca. 300

o Also ca. 400 zusätzliche Kräfte à 48.000 Euro = 19,2 Mio. Euro

o Für die über Dreijährigen werden ca. 900 zusätzliche Gruppen erforderlich, späteres Inkrafttreten ermöglicht langfristigere Planung

o Schätzung: ca. 1.000 zusätzliche Kräfte ab 2011, also 30 Mio. Euro

o Betriebskostenfinanzierung Bund

Die im Gesetz vorgesehenen Veränderungen sind kürzlich in einer Anhörung der SPD-Fraktion von Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis als vordinglichste Veränderungen bezeichnet worden. Diese Maßnahmen sind ein erster Schritt zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Kindertageseinrichtungen.