Die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz sorgen sich um die Qualität an den Kindertagesstätten: „Leider haben CDU und FDP im Landtag jetzt einen SPD-Gesetzentwurf für mehr Kita-Qualität abgelehnt und sich gleichzeitig geweigert, eine Anhörung mit Betroffenen und Experten zur Verbesserung der Kita-Qualität durchzuführen. Wer nicht einmal bereit ist über Qualitätsverbesserung in Kitas zu diskutieren, zeigt unverhohlen seine Geringschätzung für dieses wichtige Thema.

Gerade das Thema frühkindliche Bildung ist für derartige politische Spielchen denkbar ungeeignet.“ Die SPD-Fraktion hat sich in einem Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, die Qualität in den Tageseinrichtungen zu verbessern. Unter anderem soll in Krippengruppen für unter Dreijährige eine Erzieherin nur noch für fünf Kinder zuständig sein. Die Gruppengrößen bei den Drei- bis Sechsjährigen sollen von 25 auf 20 Kinder verringert werden.

Auch beim Ausbau der Krippenplätze werfen Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz der Landesregierung mangelnde Unterstützung vor: „Es zeichnet sich bereits heute ab, dass es bei den Investitionen eine Lücke von 150 Millionen Euro geben wird. Der Druck vor Ort und die Erwartungshaltung der Eltern sind groß. Vielerorts wird es nicht reichen, Krippenplätze nur für 35 Prozent der unter Dreijährigen zu schaffen. Auch bei den Betriebskosten für die Krippen kann man nicht von einer ausreichenden Finanzierung durch das Land reden.“ Wir sind im Landkreis Northeim durch eigene Anstrengungen grundsätzlich auf einem guten Weg. So konnten wir durch eigene Krippenzuschüsse und Zusammenarbeit mit den Kommunen und freien Trägern die Anzahl der Krippenplätze von 220 Plätzen in 2006 auf 327 Plätze im Jahr 2008 erhöhen. Um 35% Krippenplätze in 2013 sicherstellen zu können, benötigen wir aber mindestens 700 Krippenplätze. Die Mittel, die das Land dafür zur Verfügung stellt, reichen da bei weitem nicht aus.

„Außerdem darf der Ausbau der Betreuungsangebote nicht nur unter rein quantitativen Gesichtspunkten vorangetrieben werden, sondern muss auch die qualitativen Aspekte der Kleinkindpädagogik ausreichend berücksichtigen“, so Uwe Schwarz. „Nur in einem qualitativ hochwertigen Platzangebot ist die gewünschte Entwicklungs- und Bildungsförderung von Kindern möglich. Der von uns vorlegte Gesetzentwurf wäre ein erster Schritt für eine längst überfällige Verbesserung der pädagogisch notwendigen Mindeststandards in Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachen“, ist sich Frauke Heiligenstadt sicher.