Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt nachdrücklich, dass die Landesregierung alle Vorwürfe gegen den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eberhard Brandt, fallen gelassen hat. „Ich freue mich für Herrn Brandt und begrüße es, dass er vollständig rehabilitiert ist“, sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, am Donnerstag in Hannover.

Gleichwohl sei der Vorgang damit noch nicht am Ende. „Die von der GEW in ihrer Pressemitteilung vom Donnerstag aufgeworfenen Fragen sind mehr als berechtigt“, sagte Heiligenstadt.


„Einige dieser Fragen könnten bereits jetzt nach Einsichtnahme in die Akten, die den Mitgliedern des Kultusausschusses des Landtages vorliegen, beantwortet werden“, so die SPD-Politikerin. „Leider hat die Landesregierung – offenbar aus Angst vor der Öffentlichkeit – die Akten gemäß Artikel 24, Absatz 3 der Landesverfassung als vertraulich deklariert“, führte Heiligenstadt aus. „Das heißt, wir Parlamentarier dürfen sie einsehen, aber nicht aus ihnen zitieren oder den Inhalt sonstwie weitergeben. Wer dagegen verstößt, kann mit Geldstrafe und sogar Haft bestraft werden. Damit wird der Opposition die Möglichkeit genommen, die Regierung wirkungsvoll zu kontrollieren.“


Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die zur Verfügung gestellten Akten zu vervollständigen und offenbar fehlende Papiere nachzureichen. „Zudem muss die Vertraulichkeit der Unterlagen aufgehoben werden, und die Kultusministerin muss sich in aller Form bei Herrn Brandt entschuldigen“, sagte Heiligenstadt. Nur so könne die Landesregierung den Verdacht entkräften, sie verheimliche etwas.
Heiligenstadt verwies zudem auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die eingeschränkte Herausgabe von Akten an den BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages (Az.: 2 BvE 3/07). „Die obersten Richter haben festgestellt, dass dem parlamentarischen Informationsinteresse ein besonders hohes Gewicht zukommt, wenn es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße innerhalb der Regierung geht.“ Das Staatswohl sei nicht allein der Bundesregierung, sondern in gleicher Weise auch dem Bundestag anvertraut. „Ich denke, dieser Grundsatz lässt sich auf Landesebene übertragen. Über das Wohl Niedersachsens wacht der Landtag genauso wie die Landesregierung“, sagte Heiligenstadt.