Zur Prüfung des umstrittenen Vorgehens von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) gegen den GEW-Landeschef Eberhard Brandt hat sich die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag juristischen Rat geholt. „Die Aussagen der Ministerin, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Brandt sei allein aufgrund des Legalitätsprinzips erfolgt, ist Unfug. Hier wurde nicht nach Legalität, sondern nach persönlichem Belieben gehandelt“, erklärte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt, am Freitag.

Die Legalität gebiete im Disziplinarrecht eben nicht die sofortige Einleitung eines Verfahrens, wie es die Ministerin glauben machen wolle. „Das Disziplinarrecht verlangt zuvor eine Vorprüfung anhand des Gesetzestextes, ob überhaupt eine Dienstpflichtverletzung vorliegen kann. Maßstab ist der Paragraf 18 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes“, sagte Heiligenstadt.
Gemäß dieses Paragrafen müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, vorliegen. Das heißt, der Dienstvorgesetzte muss Kenntnis von Tatsachen erlangen, aufgrund derer die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein bestimmter Beamter schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt hat. „Der Verdacht muss hinreichend konkret sein; bloße Vermutungen reichen nicht aus“, so Heiligenstadt.
„Im Fall Brandt hat die Vorprüfung durch die Landesschulbehörde in Braunschweig ergeben, dass keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen und ein Verfahren nicht einzuleiten ist. Erst die Intervention des Staatssekretärs Uhlig und später der Ministerin persönlich führte zum Disziplinarverfahren. Frau Heister-Neumann agierte ohne erkennbare eigene Prüfung, ohne nähere Begründung, angeblich auf das Legalitätsprinzip gestützt und ohne erkennbare Fürsorge gegen den Beamten Brandt“, führte die SPD-Politikerin aus. „Die Ministerin handelte nicht nach dem Legalitätsprinzip sondern nach ihrem ganz persönlichen Opportunitätsprinzip.“