Die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz fordern von der Landesregierung eine zügige Auszahlung der Bundesmittel aus dem Konjunkturprogramm II an den Landkreis Northeim. „Keinesfalls darf die Auszahlung von der niedersächsischen Landesregierung an weitere Bedingungen geknüpft werden“, so Frauke Heiligenstadt. Der Bund habe lediglich vorgegeben, dass die Finanzmittel aus dem so genannten „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskraft und Modernisierung des Landes“ ausschließlich für Investitionen im Rahmen der Bundesvorgaben (Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Städtebau, Infrastruktur und Lärmsanierung kommunaler Straßen) eingesetzt werden dürfen. Dazu Uwe Schwarz: „Wir wollen selbst entscheiden, wofür wir die Mittel einsetzen, und brauchen keine Vorgaben aus Hannover. Frauke Heiligenstadt und ich möchten die Kommunen unseres Landkreises auffordern und ermutigen entsprechende Projekte, vor allem in den Bereichen Bildung, Verkehrsinfrastruktur und auch Hochwasserschutz schnellstens anzumelden.“

Frauke Heiligenstadt fordert von der Landesregierung: „Die Regierung Wulff muss sich mindestens mit den vorgesehenen 307 Mio. Euro an dem Bundespaket beteiligen. Dies ist die absolute Untergrenze. Angesichts der schlechten Finanzausstattung des Landkreises, der Städte und der Gemeinden wäre es allerdings angemessen, wenn Herr Wulff den Landesanteil deutlich aufstockt. Wir brauchen das Geld dringend.“

Zugleich fordert Uwe Schwarz das Land auf, die Bundesmittel nicht für Pflichtaufgaben des Landes zu missbrauchen: „Es wäre unredlich, den Kommunen Gelder vorzuenthalten, weil das Land Bundesgeld für bisher von der Landesregierung vernachlässigte Pflichtaufgaben abzweigt, z.B. für Krankenhäuser und Hochschulen. Krankenhaus- und Hochschulfinanzierung sind Sache des Landes. Das Land ist hier Schlusslicht in Deutschland und muss endlich eigene zusätzliche Mittel bereitstellen.“ Er appelliere dringend an das Land die Mittelvergabe nicht an eine Kofinanzierungspflicht zu binden oder die kommunalen Investitionen durch die strenge Genehmigungspraxis der Kommunalaufsicht zu behindern.