Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bedauert die Aussage des Sprechers der Klosterkammer Hannover vom (heutigen) Donnerstag, wonach an den Musterklagen gegen Erbbaurechtnehmer festhalten werden solle. „Die Klosterkammer sollte sich noch einmal die Position des Landtages vor Augen führen. Mit übergroßer Mehrheit haben sich die Abgeordneten für eine soziale und vorhersehbare Gestaltung von Erbbaurechten ausgesprochen und an die Klosterkammer appelliert, die Klagen vorerst ruhen zu lassen“, erinnerte die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt (Northeim) am Donnerstag in Hannover.

Heiligenstadt kündigte ein Schreiben an die Leitung der Klosterkammer an, in welchem sie den Landtagsbeschluss noch einmal erläutern will. „Aus dem Landtagsbeschluss ist der Appell klar ersichtlich, dass sich die Klosterkammer anders verhalten möge als bisher. Das schließt natürlich auch ein Moratorium der Klagen ein. Es ist deshalb erstaunlich, dass die Klosterkammer trotz des Landtagsvotums an den Klagen gegen Pächter festhält und gleichzeitig behauptet, sie sei für soziales Handeln offen“, sagte Heiligenstadt.

Zwischen der Klosterkammer Hannover und ihren Erbbaurechtnehmern schwelt seit Monaten ein Streit um die Erhöhung von Erbpachtzinsen. Etliche betroffene Pächter vor allem im südlichen Niedersachsen empfinden die Forderung der Klosterkammer als zu hoch und haben sich zu Interessengemeinschaften zusammengeschlossen.