SPD-Abgeordnete fordern: „Datenkrake Google in die Schranken weisen“

Die Aktivitäten des Internet-Anbieters Google, insbesondere die Kamerafahrten von Google-Fahrzeugen zur Bildersammlung für den Dienst „Google Street View“, auch durch den Landkreis Northeim, haben breite Kritik ausgelöst. Neben der grundsätzlichen Problematik der Kamerafahrten sind eklatante Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, etwa das illegale Abfangen und Speichern von privaten Verbindungs- und E-Mail-Daten, bekannt geworden. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat diese Vorgänge zum Anlass genommen, um die Landesregierung zum Handeln aufzufordern.

„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie den Datenkraken wirkungsvoll bekämpft und bei Google auf Einhaltung der deutschen Gesetze drängt. Konkret heißt das: Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug müssen anonymisiert werden. Des Weiteren muss sich Google dazu verpflichten, das Abfangen von Daten – absichtlich oder unabsichtlich – unmöglich zu machen. Die Aufnahmehöhe der Kameras auf den Google-Fahrzeugen darf zwei Meter nicht überschreiten. Selbst bei Einhaltung dieser maximalen Kamerahöhe muss sichergestellt sein, dass das Kameraauge nicht in die Privatsphäre von Menschen eindringt“, erklärten dazu die beiden Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz in Hannover. Die SPD Abgeordneten sprachen sich zudem dafür aus, dass das Bundesdatenschutzgesetz als Verbraucherschutzgesetz anerkannt wird. „Dann hätten Verbraucherzentralen die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht geltend zu machen“, sagte Frauke Heiligenstadt.

Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung zudem auf, die Landesbehörde für den Datenschutz in die Lage zu versetzen, Google wirksam überprüfen zu können, und eine Bundesratsinitiative des Landes Hamburg zu unterstützen, die das Ziel hat, Rechtsunsicherheiten im Datenschutz zu beseitigen. „Die Landesregierung hat bisher keinerlei Initiative ergriffen. Sie kommt über Ankündigungen nicht hinaus. Kurzfristige Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeit und der Daten im Internet sind aber nötig. Durch ihr Nichthandeln vernachlässigt die Landesregierung den Schutz der Bürger“, kritisierte Uwe Schwarz.

Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz weisen darauf hin, dass das Bundesverbraucherministerium (BMELV) auf seiner Homepage unter: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html Bürgerinnen und Bürgern einen vorformulierten Brief „Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View“ anbietet. Betroffene sollten diesen Brief nutzen, um gegen die Veröffentlichung sensibler Daten Einspruch einzulegen.