Die Landesregierung beißt mit ihrem neuen Schulgesetz bei nahezu allen Verbänden auf Granit. „Bei der heutigen Anhörung des Schulgesetzes im Kultusausschuss des Landtages ist die Novelle grandios gescheitert“, sagte Frauke Heiligenstadt, stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, am Donnerstag in Hannover. „Keiner der angehörten 19 Verbände sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Höchstens wurde das Motiv gelobt, ein solches Vorhaben überhaupt anzugehen. Aber niemand hatte Vertrauen darin, dass die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgreich sein werde“, so die SPD-Schulexpertin.

Heiligenstadt hofft, dass die Regierungsfraktionen einen Teil der Kritik und der Anregungen aufgreifen und dementsprechend das Schulgesetz ändern. „Die SPD-Fraktion ist nach wie vor an einer einvernehmlichen Verabschiedung des Schulgesetzes interessiert. Der Modellversuch, berufsbildende Schulen in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren zu entwickeln, sollte auf alle berufsbildende Schulen übertragen werden. Wir wollen, dass das Proreko-Projekt für alle berufsbildenden Schulen ein Erfolg wird“, sagte Heiligenstadt. Damit dieses gelinge, müssten aber die Rahmenbedingungen stimmen. Deswegen müsste insbesondere die Finanzierung der Verwaltungsleitungen sichergestellt sein. „Hierfür fehlt aber eine exakte Formulierung im Schulgesetz. Auch die Zusammensetzung des Schulvorstandes wurde überwiegend kritisch gesehen“, sagte Heiligenstadt.

Für die Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren bedürfe es aber nicht nur gesetzlicher Änderungen. Heiligenstadt erinnerte an die gemeinsam von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und den beiden Regierungsfraktionen formulierte und verabschiedete Landtagsentschließung und die gemeinsam festgelegten bildungspolitischen Zielsetzungen. „Dazu gehören vor allem drei Dinge: 1. Den Schulen muss in einer zweijährigen Übergangsphase zur Etablierung neuer Strukturen und Prozesse eine angemessene Entlastung gewährt werden. 2. Das Land muss den berufsbildenden Schulen die nötigen Finanzen zur eigenverantwortlichen Mittel- und Stellenbewirtschaftung zur Verfügung stellen. 3. Das eingeführte umfassende Qualitätsmanagement muss weiter ausgebaut werden.“