Das in der vergangenen Woche vorgestellte Gutachten zur Klosterkammer ist bei der SPD-Landtagsfraktion auf Interesse gestoßen. „Die beiden Gutachter Deufel und Lichtenberg bescheinigen der Klosterkammer, sie brauche einen neuen Geist. Damit entsprechen sie den Forderungen des Niedersächsischen Landtages, der im vergangenen Jahr der Landesbehörde nachdrücklich nahegelegt hatte, im Streit um die Neufestsetzung von Erbpachtzinsen auf die Erbpachtnehmer zuzugehen“, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt, in Hannover. Wer allein auf seinen rechtlichen Möglichkeiten beharre und dabei alle moralischen Aspekte ausblende, riskiere langandauernde Konflikte und die Schädigung des eigenen guten Rufes. Frauke Heiligenstadt macht in Bezug auf die vielen Initiativen vor Ort weiter deutlich: „Besonders für die betroffenen Erbbauberechtigten in Northeim ist mit dem Gutachten aber bisher leider noch keine Verbesserung bei der Erbbauzinsanpassung erreicht. Dennoch kann die Klosterkammer nicht mehr so weitermachen wie bisher, was zu einem großen Teil auch den Interessengemeinschaften und hier insbesondere den Aktiven aus Northeim zu verdanken ist.“
Das von der Klosterkammer verwaltete Sondervermögen sei so groß, dass es einer grundlegenden Neuaufstellung der Klosterkammer selbst bedarf. Die Gutachter gehen in ihrer Expertise dafür aber nicht weit genug. „Wer seine Kunden schlecht behandelt, wird Schwierigkeiten haben, neue Kunden zu gewinnen. Eine moderne Vermögensverwaltung muss im 21. Jahrhundert dienstleistungsorientiert aufgestellt sein und nicht den zweifelhaften Charme vergangener Jahrhunderte verströmen. Dazu bräuchte es nur etwas Mut und Einsicht“, so Frauke Heiligenstadt weiter. „Eine erforderliche Neuorientierung könnte im Einklang mit den stiftungsrechtlichen Vorgaben vollzogen werden und würde den vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen endlich weiterhelfen.“