Zwei Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik beginnt nun endlich auch Niedersachsen mit ersten Schritten zur Umsetzung. Am 28. März sollen ca. 70 ausgewählte Förderschullehrkräfte einen elftägigen Kursus beginnen, bei dem sie lernen sollen, wie man Grundschullehrkräfte auf den Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbereitet. Die Schulleitungen der betroffenen Förderschulen üben Kritik. Sie befürchten massiven Unterrichtsausfall, wie Frauke Heiligenstadt, stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bei der Tagung des Schulleitungsverbandes am Mittwoch in Hannover erfuhr.

„Rund 70 Förderschullehrkräfte sollen in elfstündigen Kursen als Teamleiter fitgemacht werden, um dann wiederum 2500 Grundschullehrkräfte in Kursen von fünfeinhalb Tagen in drei Modulen über eineinhalb Jahre in Inklusion zu unterrichten. Die wiederum sollen dann ihre Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulen unterweisen. So stellt sich die Landesregierung die personelle Qualifizierung ihrer Lehrkräfte vor, die künftig behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichten sollen“, berichtete Heiligenstadt.


Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Förderschulen erzürne besonders, dass sie für diejenigen Lehrkräfte, die in die Kollegenfortbildung gingen, keinen Ersatz erhielten. „Allein der elftägige Vorbereitungskurs sorgt pro Lehrkraft für rund 60 Stunden Unterrichtsausfall. Eine Kompensation ist nicht vorgesehen. Mit diesem Inklusions-Billigmodell reißt die Landesregierung in den Förder- und Grundschulen neue Löcher in der Unterrichtsversorgung“, kritisierte Heiligenstadt.


Zudem sei immer noch völlig unklar, welches Konzept den angestrebten Fortbildungen zugrunde liege. Eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hierzu vom Februar 2011 sei noch unbeantwortet. Heiligenstadt: „Wir erwarten, dass das Thema Inklusion bei der nächsten Sitzung des Kultusausschusses am 8. April auf die Tagesordnung kommt. Seit August 2010 liegen dem Ausschuss ein Entschließungsantrag und ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, aber bisher hat sich die Koalition geweigert, sie zu beraten.“