Nach den am (heutigen) Montag veröffentlichten Erkenntnissen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur illegalen Beschäftigung an niedersächsischen Ganztagsschulen sieht die SPD-Landtagsfraktion den Zeitpunkt für gekommen, den Landesrechnungshof um eine Sonderprüfung gemäß Paragraf 99 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung zu bitten. „Wir halten eine Prüfung der seit 2004 geübten Praxis der Beschäftigung von Honorarkräften an niedersächsischen Ganztagsschulen durch den unabhängigen Landesrechnungshof für dringend geboten. Wir werden dazu einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen“, kündigte die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt, am Rande eine Klausurtagung in Northeim an. „Es wird Zeit, dass eine wirklich unabhängige Institution Zugang zu den Akten des Kultusministeriums bekommt, sie prüft und dem Parlament berichtet“, erläuterte Heiligenstadt.

Ebenso wie die GEW gehe die SPD-Fraktion davon aus, dass unter den Kultusministern Busemann, Heister-Neumann und Althusmann die Praxis der illegalen Beschäftigung von Honorarkräften erarbeitet und fortgesetzt sowie der damit möglicherweise verbundene Sozialbetrug zumindest billigend in Kauf genommen worden seien. Heiligenstadt forderte Ministerpräsident McAllister auf, darauf zu achten, dass die Staatsanwaltschaft Hannover ungehindert ermitteln kann, gegebenenfalls auch gegen aktuelle und ehemalige Kabinettsmitglieder.

Die SPD-Schulexpertin wies darauf hin, dass zwar unter Minister Althusmann das seit Jahren bekannte Problem endlich angegangen worden sei, „aber an dem mutmaßlich kriminellen Handeln im Ministerium hat sich bisher nichts geändert. Außerdem hat Althusmann in seiner Zeit als finanzpolitischer Sprecher und als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion den mutmaßlich illegalen Umgang mit Honorarkräften an Ganztagsschulen mitgetragen und unterstützt.“

Auszug aus der Landeshaushaltsordnung:

„(…)

§ 99
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

(…)

(2) Der Landtag oder sein für Haushaltsangelegenheiten zuständiger Ausschuss können den Landesrechnungshof ersuchen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu untersuchen und darüber zu berichten.

(…)“