Zur Zwischenbilanz der Landesregierung zur Breitbandförderung in Niedersachsen erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frauke Heiligenstadt:

„Es hakt weiterhin bei der Erschließung ländlicher Räume für das schnelle Internet. Für die SPD ergibt sich das Bild, dass trotz des Millionenaufwands Niedersachsens Regionen nicht in ihrer Gesamtheit auf eine zukunftsfähige flächendeckende Internetversorgung vorbereitet werden.

Von dem Ziel, bis 2018 eine Hundertprozentabdeckung zu erreichen, hat man sich offenbar schon verabschiedet. Jetzt lautet das Ziel, bis 2014 lediglich 75 Prozent der Fläche erschlossen zu haben. Es bleiben sogenannte weiße Flecken. Zudem laufen die Programme der technischen Entwicklung hinterher. Während noch an der Grundversorgung gearbeitet wird (zwei MBit) sind die tatsächlichen Bedarfe viel größer.

Die zukunftsfesten 50 Mbit-Leitungen werden wieder nur für die dicht besiedelten Bereiche vorgesehen. Dabei braucht gerade der ländliche Raum diese Infrastrukturangebote, um nicht abgehängt zu werden.

In anderen europäischen Ländern besteht bereits ein gesetzlicher Anspruch auf einen zukunftsfähigen Internetzugang oder es wird darüber debattiert. In Niedersachsen ist man den Weg gegangen, im Rahmen der Breitbandinitiative Unternehmen mit Steuergeld dazu zu bringen, die sprichwörtlichen weißen Flecke auf der Landkarte zu füllen, ohne jedoch auf eine Offenlegung der Planungen zu drängen. Das führt dazu, dass das Breitband Kompetenz Zentrum als zentrale Schnittstelle zwischen den Mitgliedern der Breitbandinitiative trotz hoch motivierter Mitarbeiter nicht wirksam arbeiten kann. Die Erfahrungen im Rahmen der Ausschreibung zeigen auch, dass längst nicht alle Bereiche erfasst werden, beispielsweise seien hier stellvertretend die Ortschaften Hammenstedt und Imbshausen genannt.

Ich fordere die Landesregierung deshalb dazu auf, bei ihren Zwischenbilanzen zur Breitbandförderung nicht nur auf die schnelle Zahl zu achten, sondern die Zukunftsfähigkeit der Netze und Wirtschaftlichkeit der verwendeten Steuermittel im Auge zu behalten, damit der ländliche Raum nicht länger benachteiligt wird.“