Anlässlich der Anhörung zu dem Gesetzentwurf zum Thema Inklusion am 15. und 16. Dezember 2011 im Kultusausschuss erklärt Frauke Heiligenstadt, schulpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion: „Die Verbände haben sich eindeutig für eine inklusive Beschulung mit Rechtsanspruch ausgesprochen“.

Der Gesetzentwurf der SPD - Fraktion sieht diesen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung ohne Wenn und Aber vor. Anders der Gesetzentwurf von CDU und FDP Fraktion, der in §59 eine Korrekturmöglichkeit des Elternwahlrechtes vorsieht. Nach diesem Vorschlag kann ein Kind gegen den Elternwillen an eine andere Schule überwiesen werden. Diese Korrektur des Elternwahlrechtes wurde von fast allen angehörten Verbänden kritisiert und abgelehnt.


Auf Kritik in der Anhörung stieß ebenfalls der Versuch des CDU/FDP Gesetzentwurfes die Inklusion im Wege einer Ordnungsmaßname mit Überweisung an eine Förderschule auszuhebeln. „Dieser Vorschlag ist völlig durchgefallen“, meinte Heiligenstadt.


Diese beiden Regelungen müssen in jedem Fall verändert werden. Ich fordere die Regierungsfraktionen auf, die Ordnungsmaßnahme zu streichen und die Abschulungsmöglichkeit nur auf den äußersten Notfall zu begrenzen. Damit würden wir einen großen Schritt für eine mögliche gemeinsame Verabschiedung eines Gesetzes zur Herstellung des Rechtsanspruches auf inklusive Beschulung machen.


Zudem wird auch noch der Zeitpunkt der verbindlichen Umsetzung der inklusiven Schule zu erörtern sein. Dazu werden wir die Beratung in den nächsten Sitzungen des Kultusausschusses nutzen. Dabei setze ich im Sinne einer baldigen Weichenstellung für eine inklusive Beschulung auf konstruktive Beratungen im Kultusausschuss. Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür.