Frauke Heiligenstadt (SPD) fragt nach

Ausweislich der Berichterstattung in den Northeimer Neuesten Nachrichten
vom 21.2.2012 „Stadt Moringen klagt: Töpferdorf soll kein Ausflugsort mehr
sein“ hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium einer ganzen Reihe
von Ausflugsorten den Status als Ausflugsort aberkannt. Aus diesem Grund
hat die Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt am Rande des
Februar-Plenums mit dem zuständigen Wirtschaftsminister Bode Kontakt
aufgenommen, der ihr eine Prüfung der Angelegenheit zugesichert hat.
Unabhängig davon, hat die Abgeordnete für das März-Plenum eine Kleine
Anfrage zur mündlichen Beantwortung gestellt, um eine weitere Klärung des
Sachverhaltes zu bekommen.

„Für die betroffenen Orte, so z.B. auch für die Ortschaft Fredelsloh,
bedeutet die jetzige Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung das Aus der
Öffnung an Sonntagen. Diese Öffnungszeiten sind für diese klassischen
Ausflugsorte aber geradezu notwendig und überlebenswichtig. Als Begründung
heißt es in der Berichterstattung unter anderem, dass die Anzahl der
Tagesgäste bei der Einstufung als Ausflugsort eine große Rolle spiele. Die
Mindestanzahl von 100.000 Tagesgästen pro Jahr kann natürlich nur von
größeren Orten in Niedersachsen erbracht werden und benachteiligt daher
per se den ländlichen Raum. Jetzt die Sonntagsöffnung zu verbieten,
verstärkt diesen Effekt und wird für die betroffenen Geschäfte zu einem
großen Nachteil sowie unter Umständen zu einer Existenzfrage“, so Frauke
Heiligenstadt in einer ersten Einschätzung.

Daher fragt sie die Landesregierung in der „Kleinen Anfrage“, welche
Kriterien für die Anerkennung als Ausflugsort vorhanden sein müssen und
welche Ausflugsorte aus dieser Kategorie bisher herausgenommen wurden bzw.
welche Orte Ausflugsorte bleiben oder als neue hinzukommen. Des Weiteren
möchte die Abgeordnete von der Landesregierung wissen, wie die
wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Betriebe in den betroffenen Orten
beurteilt werden, die den Status „Ausflugsort“ verlieren und somit nicht
mehr Ausnahmen vom Sonntagsöffnungsverbot in Anspruch nehmen können.