Zur Vorstellung der Eckpunkte eines „Bildungsstaatsvertrages“ der Länder Niedersachsen, Bayern und Sachsen erklären die Gabriele Andretta, hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, und Frauke Heiligenstadt, schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Vorstellung der Eckpunkte eines Bildungsstaatsvertrages der unionsgeführten Länder Niedersachsen, Bayern und Sachsen heute in Berlin ist wahlkampfpolitischer Klamauk erste Güte. Man muss sich schon entscheiden, ob man ein Kooperationsverbot oder aber die Zusammenarbeit zwischen den Bund und den Ländern möchte.

Eine Verbesserung von Vergleichbarkeit und Mobilität in der Bildung ist sehr wichtige Aufgabe. Dazu gibt es allerdings bereits vereinbarte Schritte von der Kultusministerkonferenz (KMK) und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die alle Länder umsetzen müssen. Diese Vereinbarungen sind konkreter und zeigen eine schnellere Wirksamkeit als ein Staatsvertrag.

Es war ein großer politischer Fehler, im Rahmen der Föderalismusreform 2006 ein Kooperationsverbot im Grundgesetz zu verankern. Diesen Fehler müssen wir dringend korrigieren. Angesichts des Handlungsbedarfs bei der Bildung – Schaffung von Kita-Plätzen, Ausbau von Ganztagsschulen, fehlende Studienplätze – muss es erlaubt sein, dass sich der Bund stärker an der Bildungsfinanzierung beteiligt.

Zurzeit tragen die Länder mit 72 Prozent und die Kommunen mit 21 Prozent die Hauptlast der Bildungsausgaben. Die finanzstärkste Ebene dagegen, der Bund, bringt nur 5,5 Prozent der öffentlichen Bildungsausgaben auf. Kommt es hier nicht zu einer anderen Verteilung, droht die Schuldenbremse in finanzschwachen Ländern wie Niedersachsen zur Bildungsbremse zu werden.“