Zu den von Kultusminister Bernd Althusmann vorgelegten untergesetzlichen Regelungen zum Thema Inklusion erklärte die schulpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt:

„Die Einführung der Inklusion an unseren Schulen braucht mehr Engagement seitens des Kultusministers. Nach der Verabschiedung des Rechtsanspruches für Eltern im März 2012 hat Minister Althusmann erst jetzt die notwendigen untergesetzlichen Regelungen in die Anhörung gegeben. Das ist eindeutig zu spät.

Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Unsere Schulen brauchen Planungssicherheit, denn nur so kann die Inklusion vor Ort mit Leben erfüllt werden.

Zudem reichen die bisher vorgelegten Erlasse bei weitem dafür nicht aus. Wir brauchen einen Aktionsplan zu Umsetzung inklusiver Bildung. Damit der Prozess gelingt, ist es notwendig, alle Akteure zu beteiligen. Sollte es zu einem Regierungswechsel am 20. Januar kommen, wird unverzüglich ein Inklusionsbeirat im Kultusministerium eingerichtet.

Wir brauchen auch den Sachverstand der bildungspolitischen Verbände. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im September 2011 die grundsätzliche Ausrichtung des Modells zur inklusiven Ganztagsgrundschule begrüßt, das die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Grundschulverband und der Verband Bildung und Erziehung Niedersachsen (VBE) vorgelegt hatten. So kann eine moderne Grundschule in der Zukunft aussehen. Eltern haben den berechtigten Wunsch nach individueller Förderung ihrer Kinder, und diese haben das Recht, die beste Förderung für die Entwicklung zu erhalten.

Es ist klar, dass eine inklusive Ganztagsgrundschule nicht zum Nulltarif zu haben sein wird. Deswegen ist es notwendig, eine solide finanzielle Phasenplanung zu entwickeln. Auch dieses würden wir gerne mit der GEW, dem VBE und dem Grundschulverband sowie weiteren bildungspolitischen Akteuren besprechen.“

Im Anhang finden Sie den Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Vielfalt ist Bereicherung – für ein sofortiges Aktionsprogramm zur Umsetzung inklusiver Bildung“ (Drs. 16/4598) vom 15. März 2012.