Niedersachsen hat sich einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung des Artikel 28 Grundgesetz angeschlossen. Damit wird einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen Rechnung getragen.

Zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzt sich die rot-grüne Landesregierung dafür ein, künftig auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die keinem EU-Land angehören und dauerhaft hier leben, die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen.

Die Abgeordnete Frauke Heiligenstadt erläutert: „Damit auf Landesebene Regelungen getroffen werden können, die es Menschen, die hier bereits viele Jahre leben und die in der örtlichen Gemeinschaft tief verwurzelt sind und lediglich keinen deutschen Pass oder den eines anderen EU-Staates besitzen, ermöglichen, bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben, ist eine Verfassungsänderung notwendig. Dadurch ermöglichen wir Teilhabe und eröffnen Menschen die Chance, die Gegebenheiten bei ihnen zu Hause vor Ort mit zu beeinflussen.“

Derzeit sind neben deutschen Staatsangehörigen nur Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union berechtigt, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Durch die entsprechende Verfassungsänderung bestünde für die Länder die Möglichkeit, Drittstaatsangehörigen, die von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sind wie Deutsche und Unionsbürger, ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Menschen engagieren sich vor Ort unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten sind Mitglieder in Vereinen und prägen das Leben vor Ort mit.

„Die Möglichkeit der kommunalen Mitbestimmung ist ein wichtiger Schritt zur Integration, um jemanden zu einem vollwertigen Mitglied der örtlichen Gemeinschaft zu machen. Das haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben und daran halten wir uns auch“, so Frauke Heiligenstadt abschließend.