Die Landesregierung hat am 23. Juni den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen unterstützt und gefördert werden.

Dazu erklären die beiden SPD-Landtagsabgeordneten „Unseren Kommunen vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung sehr. Danach erhalten die Kommunen in unserer Region folgende Investitionspauschalen:
Bad Gandersheim: 584.623 Euro
Bodenfelde: 48.047 Euro
Dassel: 216.429 Euro
Einbeck mit Kreiensen: 994.848 Euro
Hardegsen: 145.946 Euro
Kalefeld: 201.142 Euro
Katlenburg-Lindau: 87.342 Euro
Moringen: 132.189 Euro
Nörten-Hardenberg: 122.736 Euro
Stadt Northeim: 1.396.640 Euro
Uslar: 490.501 Euro
Landkreis Northeim: 3.820.593 Euro

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. „Wir begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“, betonten Uwe Schwarz und Frauke Heiligenstadt, einmütig.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrichen Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz.

Heiligenstadt und Schwarz begrüßen außerdem, dass das Gesetz eine Unterteilung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So wird gewährleistet, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Da dass Land Niedersachsen alle Förderbereiche des Bundes übernimmt, können damit Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz getätigt werden. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm - , dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird, also auch alle Kommunen im Landkreis Northeim.

„Mit dem Beschluss der Landesregierung sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, betonten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz.