Die Rot-Grüne Regierungskoalition hat im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklären dazu die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz.

„Unsere 54 Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Landkreis Northeim werden von der SPD geführten Landesregierung bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt deutlich. Für den Landkreis Northeim und seine Gemeinden wird das Land in diesem Jahr voraussichtlich 284.872 Euro für bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der inklusiven Schule sowie für Personalkosten an pädagogische Mitarbeiter zur Verfügung stellen.

Der Landkreis Northeim als Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und als Schulträger erhält einen Betrag von insgesamt 214.342 Euro. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Northeim als Schulträger bekommen insgesamt 70.530 Euro. Im Einzelnen sind dies 5.093 Euro für die Stadt Bad Gandersheim, 4.600 Euro für die Stadt Dassel, 3.680 für die Stadt Hardegsen, 3.894 Euro für die Gemeinde Kalefeld, 4.534 Euro für die Gemeinde Katlenburg-Lindau, 4.091 Euro für die Stadt Moringen, 3.992 Euro für den Flecken Nörten-Hardenberg, 15.986 Euro für die Stadt Northeim, 7.360 Euro für die Stadt Uslar und 17.300 Euro für die Stadt Einbeck.

„Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz. „Es ist bedenklich, dass die CDU/FDP-Opposition sich dem Recht auf schulische Inklusion von Menschen mit Behinderungen entgegen stellt. Die Opposition redet nur von Inklusion, hat aber bei diesem wichtigen Gesetz nicht mitgestimmt.“

Die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz machen abschließend deutlich: „Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“