Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig hat insgesamt neun Projekte in Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau und Northeim genehmigt, die mit bis zu 1,25 Millionen Euro bezuschusst werden können. Die Höhe der Förderung der einzelnen Projekte kann jedoch noch variieren. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Städte und Gemeinden. Vor allem freut mich, dass viele Städte und Gemeinden an den Zuschüssen teilhaben können“, erklärt dazu die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt betont: „Diese Förderung stärkt unsere Gemeinden mit nachhaltigen Investitionen in den Bereichen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Wegebau, Kulturerbe und Tourismus. Noch nie gab es so viele Fördermittel für den ländlichen Raum wie seit Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung.“

Durch die gezielte Förderung auf der Grundlage einer abgestimmten Strategie zur Regionalentwicklung setze die Landesregierung Akzente für die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen. „Vom Dorfladen, über den Radwegebau bis zum sozialen Kulturtreffpunkt sind viele Ideen aus den Regionen dabei“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt aus Gillersheim.

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt die aus der Region Braunschweig bis zum 15. Februar gestellten Anträge in den Bereichen Dorfentwicklung, Wegebau, Basisdienstleistungen, Kulturerbe und Tourismus genehmigt und bewilligt.

Im Wahlkreis Northeim werden u. a. gefördert:

  • Der Stadterlebnispfad in Hardegsen
  • Der Seerundwanderweg um den Northeimer Kiessee
  • Die Bergstraße in Suterode, der Parkplatz an der Dünenangerstraße in Langenholtensen, der Gehweg in Gladebeck und die Talstraße in Wachenhausen, sowie der Wegebau in Hammenstedt
  • Die Sanierungsarbeiten am Hirtenhaus in Eboldshausen und der Kirchenmauer in Bühle

Landwirtschaftsminister Christian Meyer gab am Mittwoch, den 19. April 2017 bekannt, dass mehrere hundert Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 100 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms zur integrierten ländlichen Entwicklung genehmigt werden können. Dies ist die erste größere Tranche der neuen EU-Förderperiode.