Die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich vorbehaltlich noch ausstehender Gremienentscheidungen auf Eckpunkte zur Finanzierung der Beitragsfreiheit im Kindergarten verständigt. Bereits ab dem 1. August 2018 wird der Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei.

„Das ist eine gute Nachricht für die Eltern von Kindergartenkindern in Niedersachsen. Die Freistellung von Kindergartenbeiträgen gibt den Familien finanzielle Spielräume Damit schaffen wir mehr Bildungsteilhabe auch schon für die 3-6jährigen Kinder,“ so Frauke Heiligenstadt, Mitglied des Landtags, die sich schon lange für eine Beitragsfreiheit eingesetzt hat.

Die Einigung sieht folgende Eckpunkte vor: Der finanzielle Ausgleich der Kommunen, also die Kompensation der entfallenden Elternbeiträge erfolgt über eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von bislang 20 Prozent auf 55 Prozent zum kommenden Kindergartenjahr 2018/19. Für die folgenden drei Kindergartenjahre wird der allgemeine Finanzhilfesatz jährlich um 1 Prozent gesteigert, bis er schließlich 58 Prozent erreicht.

Über die Mittel zur Sicherung der Beitragsfreiheit hinaus wird den Kommunen in den nächsten Jahren insgesamt ein weiterer dreistelliger Millionenbetrag aus Bundesmitteln für Investitionen und zur Steigerung der Qualität der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.

„Die Eltern von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren in Niedersachsen könnten sich jetzt auf eine spürbare finanzielle Entlastung ab dem nächsten Kita-Jahr freuen. Wenn die Beitragsfreiheit noch mehr Väter und Mütter dazu bewegen könnte, ihren Nachwuchs in die Kita zu schicken, ist das auch gut für eine bessere schulische Entwicklung.

Es ist laut einer Mitteilung der Staatskanzlei beabsichtigt, dass das Land die angestrebten 58 Prozent Personalkosten unabhängig von einer Unterstützung des Bundes gesetzlich absichern wird. „Zunächst setzen wir für die Erhöhung auf 55 Prozent der Personalkosten eigene Mittel ein. Damit sichern wir gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe von 52 Prozent zusätzlich jährlich aufwachsend bis zu 45 Millionen Euro zu. Für die weiteren prozentualen Steigerungen von 55 auf 58 Prozent im Jahr 2021 setzt das Land zunächst die vom Bund für eine Beitragsfreiheit in Aussicht gestellten Mittel ein. Auch die darüber hinaus vom Bund für Investitionen und zur Steigerung der Qualität zur Verfügung gestellten Mittel werden ungeschmälert an die Kommunen weitergereicht.

Auch als finanzpolitische Sprecherin ist Frauke Heiligenstadt wichtig: „Wir haben immer gesagt, dass wir die Beitragsfreiheit nicht auf Kosten der Kommunen umgesetzten werden. Dafür sorgt dieser faire Kompromiss."

Das Land habe sich kräftig bewegt. Aber auch die zusätzlichen Bundesmittel hätten einen Beitrag geleistet. Im Ergebnis werde das Land finanziell nicht überfordert und zugleich den Interessen der Kommunen Rechnung getragen.

Land und Kommunen werden im Mai 2018 die Gespräche fortführen, u.a. zu den Themen Kindertagespflege, Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz und zu weiteren Themen der Ausbildung von Erzieherinnen in Niedersachsen.