„Es war zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig erklären würde. Aus diesem Grund haben Niedersachsen und die anderen Bundesländer bereits seit geraumer Zeit konkrete Gespräche über ein neues Berechnungsmodell geführt.

Das Ergebnis ist ein Modell, auf das sich bereits 14 Länder einigen konnten und das deshalb am ehesten geeignet scheint, die durchaus knapp bemessene Zeitvorgabe des Bundesverfassungsgerichts für das Gesetzgebungsverfahren einzuhalten. Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest, dass die Neuregelung der Berechnung zu einer gerechteren Grundsteuer führen muss. Es gilt nun, die Urteilsbegründung genau zu analysieren und das weitere Verfahren zu klären.“