"Mit dem im Kabinett der SPD-geführten Landesregierung beschlossenen Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Landesverfassung setzen wir einen weiteren Bestandteil der Koalitionsverhandlung um.

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es für uns von elementarer Bedeutung, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die die Handlungsfähigkeit des Staates auch im Falle eines konjunkturellen Abschwungs erhält. Dieses Ziel haben wir mit dem atmenden System der niedersächsischen Schuldenbremse erreicht. Der Gesetzentwurf erlaubt in solchen Szenarien auch weiterhin die Aufnahme von Schulden, während in wirtschaftlich guten Zeiten ein Maßnahmenmix aus Rücklagenbildung und Schuldentilgung möglich wird. Damit erreichen wir einen belastbaren Interessensausgleich zwischen einer soliden Haushaltspolitik ohne Neuverschuldung auf der einen und dem Erhalt von politischen Gestaltungsspielräumen in Krisenzeiten auf der anderen Seite.“