„Mit der heutigen Anhörung im Landtag sind wir auf dem Weg zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ein gutes Stück vorangekommen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es unser Anliegen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Handlungsfähigkeit des Staates auch im Falle eines konjunkturellen Abschwungs erhält. Dieses Ziel sehen wir mit dem geplanten ‚atmenden‘ System der niedersächsischen Schuldenbremse verwirklicht.

Der Gesetzentwurf erlaubt in solchen Szenarien auch weiterhin die Aufnahme von Schulden, während in wirtschaftlich guten Zeiten ein Maßnahmenmix aus Rücklagenbildung und Schuldentilgung möglich wird. Damit erreichen wir den dringend benötigten Interessensausgleich zwischen einer soliden Haushaltspolitik ohne Neuverschuldung auf der einen und dem Erhalt von politischen Gestaltungsspielräumen in Krisenzeiten auf der anderen Seite.

Die in der Anhörung vorgebrachten Hinweise und Anregungen – insbesondere zu Artikel 58 (Kommunalfinanzen) und zum momentan vorgeschlagenen Zweidrittel-Quorum für die Feststellung einer Ausnahme von der Schuldenbremse – werden wir in der Auswertung der Anhörung einer kritischen Betrachtung unterziehen.“