Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt:

„Im März 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Mit dem Bund haben auch die Länder und die Kommunen diese Menschenrechtskonvention anerkannt. Damit geht die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen spätestens seit diesem Zeitpunkt uns alle an.

Inklusion ist mehr als Integration. Inklusion bedeutet auch, die innere Haltung neu zu justieren. An die Stelle der Frage, in welche Schublade Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gesteckt werden sollten, soll nun eine Kultur des Behaltens, des Willkommenseins treten.

Der Inklusionsprozess muss sorgsam, stringent und nachhaltig erfolgen. Deswegen spricht sich die SPD-Fraktion für einen Umstrukturierungsprozess aus, der schrittweise vollzogen werden muss. Dieser Prozess muss unter Einbeziehung der relevanten Akteure stetig begleitet werden. Dazu wollen wir einen Inklusionsbeirat einrichten, der im Kultusministerium den Prozess der Inklusion kontinuierlich begleiten soll. Das ist ein Signal an die kommunalen Spitzenverbände.
Das Recht jeder Familie, das Leben ihrer Kinder eigenverantwortlich zu gestalten, ist zu respektieren und zu unterstützen. Die Hürden für eine Verweisung an eine andere Schule sind dank der Verhandlungen nun sehr, sehr hoch.

Ich finde es falsch und beschämend, den Gesetzentwurf eindimensional auf diese Paragrafen zu reduzieren. Im Fokus des Gesetzes steht ein Paradigmenwechsel hin zur inklusiven Schule.“

Anlagen: Rede von Frauke Heiligenstadt aus der heutigen Plenarsitzung und Änderungsantrag der SPD-Fraktion