Am (gestrigen) Mittwoch startete der DigitalPakt Schule in Niedersachsen in die konkrete Umsetzung:
Für die Schulträger ist es jetzt möglich, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Das entsprechende Online-Verfahren zur Beantragung der Fördermittel „N-DiPS“ ist auf der Internetseite digitalpakt.niedersachsen.de freigeschaltet.

Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne gab gestern den Startschuss für das Antragsverfahren zum Digitalpakt und damit das bisher größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass mit diesem Förderprogramm die Schulträger nun in den nächsten Jahren ausreichend Zeit haben, die Mittel abzurufen und für die wichtigen Verbesserungen in der digitalen Infrastruktur unserer Schulen im Landkreis einsetzen können. So können die Voraussetzungen für das Lernen mit digitalen Medien gelegt werden“, so Frauke Heiligenstadt, MdL. „Mindestens ebenso wichtig ist jedoch auch die Unterstützung der Lehrkräfte bei der digitalen Bildung durch Fortbildung und Anpassung der Lehrerausbildung.“

Hintergrund:

Antragsberechtigt sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen.

Es ist vorgesehen, sowohl über einen „Sockelbetrag“ als auch über einen „Kopfbetrag“ Fördergelder beantragen zu können. Den Sockelbetrag von 30.000 Euro soll es für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Schulträgern anhand der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Der entscheidende Vorteil ist, dass jeder Schulträger schon jetzt weiß, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen.

Bei der Förderung kann der Schulträger innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 mehrfach Anträge bis zur Erreichung der maximalen Fördersumme stellen.

Die genauen Beträge sind unter digitalpakt.niedersachsen.de abrufbar.