Zur Weigerung der Landesregierung, uneingeschränkte Einsicht in die Akten im Fall des Disziplinarverfahrens gegen den GEW-Vorsitzenden Eberhard Brandt zu gewähren, erklärt die kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Frauke Heiligenstadt:

„Gerade die für die Aufklärung wichtigen Akten, die zum Beispiel der Ministerin zur Vorbereitung der Dringlichen Anfrage gedient haben, werden uns vorenthalten. Es stellt sich daher schon die Frage, was die Ministerin zu verbergen hat.“ Auf Antrag der SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag und der anderen Oppositionsfraktionen habe die Landesregierung mitgeteilt, die Akten nur teilweise zur vertraulichen Einsichtnahme zur Verfügung stellen zu wollen. Und das, obwohl der Betroffene, Eberhard Brandt, ausdrücklich der Einsicht in seine Akten zugestimmt habe, so Heiligenstadt. Mit der Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten schränke die Landesregierung das verfassungsmäßige Recht der Abgeordenten auf Einsichtnahme ein. „Wir prüfen daher, ob wir gegebenenfalls unser Recht kurzfristig beim Staatsgerichtshof einklagen werden“, so Frauke Heiligenstadt abschließend.