Die KfW hat die Förderbedingungen des Kredits «Wohneigentum für Familien» im Auftrag des SPD-geführten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.

„Ich freue mich, dass nun deutlich mehr Familien zinsgünstige Kredite für den Wohnungsbau erhalten können. Die bisherigen Einkommensgrenzen für die Familien waren zu niedrig. Jetzt können deutlich mehr Familien zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen, wenn sie nachhaltig bauen wollen. Und gerade Familien sind von der Knappheit am Wohnungsmarkt besonders betroffen und brauchen Unterstützung“, so die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode, Frauke Heiligenstadt (SPD).

Folgende Änderungen im KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ haben sich ergeben:

• Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben.

• Die Einkommensgrenze hat sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht.

• Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Die neuen Konditionen im Detail:

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

• 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro

• 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro

• Ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):

• 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro

• 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro

• Ab 5 Kinder: 270.000 Euro