Frauke Heiligenstadt erfreut über Verbesserungen in der Heizungsförderung
Die KfW hat die Antragstellung des Kredits «Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude» und «Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude» für weitere Antragstellergruppen erweitert.
Neben Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
„Ich freue mich, dass die KfW den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen weiter vorantreibt. Gerade bei uns im ländlichen Raum kommt es auf starke und verlässliche Förderung an, bei der sowohl die Bezahlbarkeit als auch die Planbarkeit des Heizungsaustausches eine wichtige Rolle spielen. Mit zuverlässigen Förderungen für den Heizungstausch können wir einen guten Schritt nach vorne gehen“, so die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode, Frauke Heiligenstadt (SPD).
Folgende Änderungen im KfW-Förderprogramm „Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude“ haben sich ergeben:
• Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
• Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
• Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Im KfW-Förderprogramm „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ ergeben sich folgende Änderungen:
• Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
• Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
• Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
• Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Eine aktuelle Übersicht über Informationen zur Heizungsförderung der KfW gibt es hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/?redirect=447233