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Frauke Heiligenstadt 2019 Foto: Ole Spata

13. Mai 2020: Frauke Heiligenstadt MdL: Sozialdemokrat*innen stellen sich mit Niedersächsischem Wohnraumschutzgesetz gegen Überbelegung und Verwahrlosung

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag stellt sich hinter den Entwurf für ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz und stärkt damit die Rechte der niedersächsischen Mieter*innen.

Im Entwurf der SPD-geführten Landesregierung sind für jede Bewohnerin und jeden Bewohner, gleich welchen Alters, eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorgesehen. So soll dem Geschäftsmodell der Überbelegung Einhalt geboten werden.

Dazu die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt: „Mit dem Wohnraumschutzgesetz wollen wir Sozialdemokrat*innen künftig sicherstellen, dass es in niedersächsischen Wohnungen keine Überbelegungen mehr gibt. Überbelegungen sind menschenunwürdig. Dies leistet das Wohnraumschutzgesetz, indem es den Gemeinden künftig die Möglichkeit gibt, in solchen Fällen gegen die Eigentümer*innen und Vermieter*innen vorzugehen.“

Ebenso nimmt das Wohnraumschutzgesetz jene Vermieter*innen in die Verantwortung, die sich nicht hinreichend um ihre Wohnung kümmern. Wer sein Eigentum verwahrlosen und damit auch seine Mieter*innen im Stich lässt, kann aufgrund des neuen Gesetzes verpflichtet werden, bestimmte Mindeststandards wiederherzustellen. Hierzu gehören u. a. eine ausreichende natürliche Belüftung und Beleuchtung, eine funktionsfähige Feuerstätte, Heizungsanlage sowie Anschlüsse für die Energie- und Wasserversorgung. Neben der Durchsetzung solcher Anordnungen kann die Gemeinde die Wohnung auch für unbewohnbar erklären lassen.

„Keine Frage: Die übergroße Mehrzahl der Wohnungseigentümer*innen nimmt ihre Vermieterpflichten sehr verantwortungsvoll wahr, und das ist gut so. Schwarze Schafe gibt es jedoch wie in allen gesellschaftlichen Gruppen auch hier. In den schlimmsten Fällen ging eine Verwahrlosung der Mietwohnung damit einher, dass den Mieter*innen weiterhin Betriebskosten in Rechnung gestellt wurden. Solche aus den Medien bekannten Missstände müssen künftig unterbunden werden“, so die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt.

Bislang können die Gefahrenabwehrbehörden den Mieter*innen nur aufgrund des allgemeinen Ordnungsrechts helfen. Das setzt jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung heraus, Gefahren für Leib und Leben etwa oder greifbare Gesetzesverstöße.

„Das Wohnraumschutzgesetz senkt die Eingriffsschwelle deutlich ab und gewährleistet künftig einen wirksameren Schutz der Mieter*innen“, erklärt Frauke Heiligenstadt abschließend.

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