Auch wenn 2023 nach fünf Jahren des Rückgangs wieder ein Anstieg von postmortalen Organspenden zu verzeichnen war, ist die Anzahl gespendeter Organe im internationalen Vergleich weiterhin viel zu gering. Nach wie vor hat eine Minderheit der Bevölkerung ihren individuellen Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Oft wissen Angehörige nicht, ob die verstorbene Person zu einer Organspende bereit gewesen wäre – und entscheiden sich im Zweifel oft gegen die Spende. Hier geht es zum Organspenderegister: 

https://www.organspende-info.de/organspende-register/

„Die Entscheidung zählt!“ - unter diesem Leitbild wird aktuell bundesweit auf die Organspende aufmerksam gemacht und die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt, eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen.
„Es ist gut und richtig, dass ein zentrales Organspende-Register eingeführt worden ist. Für die vielen Menschen, die teilweise sehr lange und leider auch zu oft vergeblich auf ein Spenderorgan warten, ist es von größter Bedeutung, dass mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung zur Organspende treffen und diese verlässlich dokumentiert wird und im Bedarfsfall schnell und jederzeit abrufbar ist. Entsprechend möchte ich dazu aufrufen sich unter www.organspende-register.de zu registrieren“, so die direkt gewählte SPD-Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode.

Das Register erleichtert Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.

Hintergrund:

In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach langer und intensiver Debatte das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Große Einigkeit bestand darin – jenseits der fraktionsübergreifend geführten Debatte um die Ausgestaltung in Form einer Entscheidungslösung oder einer doppelten Widerspruchslösung -, dass die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland erhöht werden muss. Zentraler Baustein des verabschiedeten Gesetzes war die Errichtung und der Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, mit dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt wurde. Dieses Organspende-Register wird seit dem 18. März 2024 stufenweise eingeführt. Das Register besteht zum einen aus einem Erklärendenportal. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft online hinterlegen.

Zum anderen kann über das Abrufportal für Krankenhäuser das zum Abruf berechtige Personal aus Entnahmekrankenhäusern Erklärungen suchen und abrufen. Es sind folgende Stufen der Inbetriebnahme vorgesehen:

· Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register unter Organspenderegister mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z. B. Personalausweis) zu hinterlegen.

· In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.

· In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten bis spätestens September 2024 die Authentifizierung mit der GesundheitsID mithilfe der elektronischen Patientenakte (ePA-App) bzw. des entsprechenden Authentisierungsmoduls der Kassen-App zu ermöglichen. Versicherte können dann direkt von ihrer ePA oder Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

· Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.
Durch die stufenweise Inbetriebnahme erhalten die zahlreichen derzeit noch nicht an das Register angebundenen Entnahmekrankenhäuser bis spätestens 1. Juli 2024 Gelegenheit, alle technisch-organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Registeranbindung zu schaffen. Die berechtigten Personen im Entnahmekrankenhaus (Ärztinnen und Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte) authentifizieren sich vor einer Einsichtnahme in das Register über ihren elektronischen Heilberufsausweis. Eine Abfrage ist dann zulässig, wenn der Tod eines möglichen Organspenders festgestellt worden ist, unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird.

Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (z. B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentiert werden. Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt oder im Internet unter Den Organspendeausweis erhalten Sie hier heruntergeladen werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.

Das Organspende-Register erfüllt die Anforderungen höchster Datensicherheit. Die personen-bezogenen Daten und die persönlichen Erklärungen werden auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sie sind vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff geschützt. Durch sichere Verfahren zur Authentifizierung wird gewährleistet, dass nur die erklärende Person und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können.

Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen. Die BZgA wird weiterhin Aufklärungsarbeit leisten und unter Das Organspende-Register Informationen rund um das Register für die Bevölkerung zur Verfügung stellen.
Jede dokumentierte Entscheidung zählt und jede Organspende rettet Leben!