Die Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt hat eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellt. Ausgangspunkt war der Jahresbericht der Klosterkammer, in dem auf Ausgründungen der Klosterkammer hingewiesen wurde. Betroffene Unternehmen sind die Cellerar GmbH und die LIEMAK GmbH.

Ausweislich des Internetauftrittes der LIEMAK GmbH ist dieses Unternehmen noch untergliedert und mit eigenen Ausgründungen versehen. „Hier wird erst deutlich, wie stark die Verquickung von Klosterkammer mit Privatwirtschaft bereits jetzt schon ist. Es wird damit geworben, dass das über Jahrzehnte erworbene Know-how in Verwaltung und Organisation der Klosterkammer und dessen Umsetzung in moderner Software durch die LIEMAK in modernes Erbbaurechtsmanagement zusammengefasst wird und somit den Kunden verschiedene Dienstleistungen angeboten werden. Des Weiteren wird auf der Internetseite darauf hingewiesen, dass das Unternehmen als kompetenter Partner Kommunen, Stiftungen, kirchliche Organisationen und andere Erbbaurechtsgeber bei der Verwaltung und strategischen Ausrichtung dieser spezifischen Liegenschaften unterstützt“, machte die Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt deutlich.

„Es hat sich herausgestellt, dass der Geschäftsführer der LIEMAK GmbH, gleichzeitig auch Jurist der Klosterkammer und Landesbeamter ist. Diese Interessenüberschneidung ist zumindest zu hinterfragen. Auch die Argumente der Klosterkammer, dass die Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken an Erbbaurechtsnehmer bisher immer abgelehnt wurde, weil es keine nennenswerten Vermögensveränderungen der Klosterkammer geben dürfe, scheint nach den neuen Erkenntnissen im neuen Licht zu betrachten zu sein“, so Frauke Heiligenstadt weiter.

Daher fragt die Abgeordnete die Landesregierung, wer bzw. welche Stelle über GmbH-Ausgründungen der Klosterkammer entscheiden kann, bzw. wie die Landesregierung an der Entscheidung beteiligt wurde. Des Weiteren möchte sie wissen, wie die Gründung dieser Klosterkammer-Unternehmen mit der geltenden Verfassung in Einklang zu bringen ist und wie die Landesregierung die Tatsache beurteilt, dass die Klosterkammer für Dritte Dienstleistungen erbringt. Auch ist offenzulegen, aus welchen Stiftungen, die die Klosterkammer verwaltet, dass Stammkapital für die ausgegründeten Gesellschaften zur Verfügung gestellt wurde und wer noch beteiligt ist. Generell muss die Landesregierung deutlich machen, welche wirtschaftlichen und welche steuerlichen Gründe die Klosterkammer veranlasst haben, überhaupt diese Ausgründungen vorzunehmen.