Die am (heutigen) Montag veröffentlichte Studie „Gemeinsam lernen. Inklusion leben“ der Bertelsmann Stiftung belegt nach Ansicht der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Untätigkeit der Landesregierung in diesem bildungspolitischen Feld. „Landesregierung und Regierungsfraktionen gehen aus ideologischen Gründen dem Thema Inklusion seit Jahren beharrlich aus dem Weg. Das ist ein doppelter Skandal – bildungspolitisch und gesellschaftspolitisch“, sagte Frauke Heiligenstadt, stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Montag in Hannover.

„In der Bundesrepublik werden laut Bertelsmannstudie 18,4 Prozent der Schüler mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet. In Niedersachsen liegt dieser Anteil bei gerade einmal bei 6,6 Prozent. Damit hat Niedersachsen bei einem weiteren Bildungsvergleich wieder einmal den letzten Platz aller Bundesländer inne“, beklagte Heiligenstadt.


Wenig besser sehe es bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf in den niedersächsischen Kindertagesstätten aus. „Hier liegt der Inklusionsanteil in Niedersachsen zwar bei 36,6 Prozent, der Bundesdurchschnitt liegt aber bei 61,5 Prozent. In dieser Kategorie ist nur Bayern noch schlechter mit einem Wert von 34,3 Prozent“, zitierte Heiligenstadt aus der Studie.


„Diese Werte müssen Kultusminister Althusmann und seiner Amtsvorgängerin Heister-Neumann doch wie eine Ohrfeige vorkommen. Drastischer kann die jahrelange Untätigkeit der Landesregierung in diesem Bereich der Bildungspolitik gar nicht dokumentiert werden“, so die SPD-Bildungsexpertin.


Sie erinnerte daran, dass inklusive Beschulung europäisches Recht sei. Gerichtsurteile, die die Umsetzungspflicht des Landes betonten, würden hingegen beharrlich ignoriert. Heiligenstadt: „Die Beratung von Anträgen der Opposition zu diesem Thema, die zum Teil bereits seit rund zwei Jahren vorliegen, wird von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Und das Versprechen des Kultusministers, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Inklusion vorzulegen, wurde bereits vor zehn Tagen einkassiert.“