Stefan Schostok, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, hat in einem Brief Kultusminister Bernd Althusmann mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion am dritten Bildungsgespräch, das am nächsten Dienstag, 5. April, stattfinden soll, nicht teilnehmen wird. „Die Erfahrungen meiner Fraktion mit dem Verlauf der Gespräche über die Struktur der Oberschule lassen mich (…) zu der Überzeugung gelangen, dass die möglichen Ergebnisse solcher Gespräche im politischen Tagesgeschäft dann kaum belastbar sind“, schrieb Schostok. Er betonte allerdings, dass die SPD-Fraktion weiterhin zum Dialog bereit sei, schlug jedoch vor, „diesen in den dafür vorgesehenen Gremien des Niedersächsischen Landtages zu führen“.

Minister Althusmann hatte am 24. März zu einem dritten Bildungsgespräch eingeladen. Als Gesprächsthemen hatte er Bildungspaket und Übergangssysteme vorgegeben. „Die bisherigen Bildungsgespräche waren keine Gespräche auf Augenhöhe, sondern lediglich inszenierte Verkündungstermine des Ministers. Ernsthafte und tief gehende Erörterungen in wichtigen bildungspolitischen Fragen konnten wegen der vom Minister festgelegten Inszenierung und wegen der engen Zeitvorgaben nicht stattfinden“, erläuterte die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt, am Freitag in Hannover.

„Nach unserer Beobachtung sind die Wünsche und Anregungen, die in den beiden vorangegangenen Bildungsgesprächen von den Teilnehmern geäußert worden waren, in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, der Minister und die Koalitionsfraktionen zogen ihren Stiefel durch“, sagte Heiligenstadt. Damit hätten der Minister und die schwarz-gelbe Koalition deutlich gemacht, dass die angesetzten Gespräche nur eine Alibiveranstaltung waren.

Heiligenstadt: „Wir sind nach wie vor grundsätzlich in allen bildungspolitischen Fragen gesprächsbereit. Wenn aber in Ausschusssitzungen des Parlaments unsere Nachfragen zu bildungspolitischen Vorstellungen der Landesregierung mit dem Hinweis abgebügelt werden, der Herr Minister mache am 5. April ja sein Bildungsgespräch, sind damit die Rechte des Landtages berührt. Wir möchten gerne die uns zustehenden parlamentarischen Möglichkeiten beispielsweise im Kultusausschuss nutzen. Dort haben wir weitergehende Rechte, als in den Gesprächen. Dort haben wir Antragsrecht, Rederecht, Fragerecht, Unterrichtungsrecht. Dort ist die Landesregierung verpflichtet, dem Parlament und damit uns Rede und Antwort zu stehen.“