1,3 Millionen Euro stehen für Übernahmebetriebe aus aktualisierter Richtlinie bereit

Die finanziellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, werden fortgesetzt und erweitert. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt weist darauf hin, dass aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Niedersachsen bis zu 1,3 Millionen Euro aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben" bereitstehen.

600 Euro monatlich beträgt die Pauschale für die entsprechende Ausbildungsvergütung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, die Übernahmebetriebe erhalten je nach Standort des Betriebes 50 oder 60 Prozent dieser Pauschale ausgezahlt. Unterstützt werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer.

Die bisher bestehende Richtlinie wurde aktuell dahin gehend angepasst, indem das Erfordernis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses bis zum 28.02.2023 aufgehoben wurde. Damit können mehr Betriebe bzw. Auszubildende von der Förderung profitieren. Darüber hinaus ist der Förderzeitraum bis zum 30.06.2023 verlängert worden. Bis dahin müssen die Azubis mindestens die Hälfte ihrer Ausbildungszeit absolviert haben.

Frauke Heiligenstadt betont: „Wenn Betriebe in finanzielle Schieflage geraten und Insolvenz anmelden müssen, dann können die Auszubildenden am allerwenigsten dafür. Die Zukunftschancen dieser jungen Menschen werden gesichert, indem andere Unternehmen und Betriebe zur weiteren Ausbildung dieser jungen Menschen motiviert werden. Auf diese Weise können die Auszubildenden ihren Abschluss machen und stehen als Fachkräfte der Wirtschaft zur Verfügung. Auszubildende aus Insolvenzbetrieben nicht im Regen stehen zu lassen, ist also eine Frage der Gerechtigkeit und der ökonomischen Vernunft. Über die Unterstützung der EU freue ich mich daher sehr."

Auch die besonderen Belastungen von Wirtschaft und Betrieben aufgrund der COVID-19-Pandemie finden Berücksichtigung. In den Jahren 2020 bis 2022 können Zuwendungen auch an solche Betriebe erfolgen, die Auszubildende zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen, wenn der bisher ausbildende Betrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

Im Jahr 2020 wurden rund 270.000 Euro bewilligt - damit konnten 51 Auszubildende aus Insolvenzbetrieben in Niedersachsen übernommen werden. Auch für die nächste Förderperiode ab 2023 ist eine entsprechende Richtlinie und damit ein Schutzschirm für Auszubildende vorgesehen.

Antragstellung und Bewilligung laufen über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Vertiefende Informationen und Antragsunterlagen finden sich hier: https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Förderung-der-Übernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp.