Das Nds. Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass auch Angehörige der freien Berufe aus dem Gesundheitswesen antragsberechtigt sind. Freie Heilberufe wie Physiotherapeuten können das Zuschussprogramm des Landes nutzen.

Aus gegebenem Anlass weist die Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt nochmals auf die geltenden Förderrichtlinien des Landes für die Landes- und Bundesmittel im Rahmen der Sofortprogramme für Unternehmen in der Corona-Krise hin. Auf Nachfrage der SPD Landtagsfraktion hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium bereits Anfang April klargestellt, dass auch Angehörige der freien Berufe aus dem Gesundheitswesen antragsberechtigt sind.

Konkret hat das MW folgendes geantwortet: „Auch Freie Heilberufe wie Physio- und Ergotherapeuten können das Zuschussprogramm des Landes nutzen.“

Hierzu ergänzt Frauke Heiligenstadt: „Darüber hinaus haben die gesetzlichen Krankenkassen die Verfahrensregeln für die Versorgung mit Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie) gelockert. Damit konnten wichtige Abrechnungsfragen geklärt werden.“

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium informiert über das Programm und das Procedere: „Niedersachsen hat am 24.03.2020 als eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ an den Start gegangen. Nach intensiver Verhandlungen mit dem Bund haben sich die Regelungen mit Beschluss durch Bundestag und Bundesrat nun deutlich verbessert. Im Ergebnis sind zwei neue Richtlinien beschlossen worden:

- Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

- Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“

Inhalte und Regelungen der Richtlinien:

Die erste Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 Euro (bei Unternehmen bis 10
Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizits (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten.

Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet! Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten, was ebenfalls vielfach gefordert wurde.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: Bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.“

Die für größere Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten geltenden Unterstützungsmöglichkeiten über Kredite oder Bürgschaften bleiben weiterhin in Kraft. Zusätzlich hat der Bund über die KfW noch weitere Programme aufgelegt, die insbesondere die Kreditabsicherungen deutlich erleichtern.
„Mit diesem Verfahren sichern wir vielen kleinen Unternehmen in Niedersachsen eine umfangreiche Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten“, so die Abgeordnete Frauke Heiligenstadt. Dass diese Programme gut angenommen werden zeigen auch die aktuellen Antrags- und Bewilligungszahlen: Von gut 156.000 Anträgen sind aktuelle auf Nachfrage der Abgeordneten ca. 42.700 Anträge genehmigt/bewilligt. Diese umfassen ein Volumen von rund 280 Mio. Euro. Davon kommen knapp 160 Mio. Euro aus Bundesmitteln.
"Einige Unternehmen und Solo-Selbständige konnte ich bei der Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten schon beraten. Falls noch Fragen zu Unternehmensförderungen wie z.B. bei der Antragstellung auftreten, ist mein Wahlkreisbüro nach wie vor werktäglich vormittags telefonisch in der Zeit von 9 bis 12:00 Uhr gut erreichbar. Sollten Fragen auftreten, kann dort einfach die Telefonnummer hinterlassen werden, ich melde mich dann zeitnah telefonisch bei den Ratsuchenden. Über E-Mail ist nach wie vor eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleistet. Die E-Mail-Adressen lauten: buero(at)frauke-heiligenstadt.de und info(at)frauke-heiligenstadt.de."