Mit 94,4 Millionen Euro werden die Kommunen in Niedersachsen bei Investitionen in Kindertageseinrichtungen unterstützt. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium am heutigen Montag, den 25. Januar 2021 bekanntgeben, teilt die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt aus Gillersheim mit.

So stünden 64,4 Millionen Euro für Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit. Für Kindergärten seien 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen, so Heiligenstadt weiter.

„Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten intensiv daran, den Eltern ein bedarfsgerechtes, verlässliches und hochwertiges Angebot zu machen. Mit den nach Inkrafttreten der Richtlinie bis zum 30. April 2021 zu beantragenden frischen Geldern können weitere Fortschritte in Kindergärten erzielt werden. Der Ausbau bei den Krippen, also den Plätzen für unter dreijährige Kinder, wird weiter finanziell abgesichert. Es ist gut und richtig, dass der Bund sich entsprechend engagiert, denn frühkindliche Bildung zu sichern und zu stärken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, kommentiert die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, die finanzielle Unterstützung. Und weiter: „Die SPD-geführte Landesregierung bekennt sich zu dieser Aufgabe und wird im Jahr 2021 die Rekordsumme von über 1,6 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investieren.“

Begrüßenswert sei außerdem, dass die Gelder für Investitionen in Kindergärten auch in Infektionsschutzmaßnahmen investiert werden könnten, wenn die Träger hier Bedarf sehen. Diese Flexibilität werde der Vielfalt der niedersächsischen frühkindlichen Bildungslandschaft gerecht, so Heiligenstadt abschließend.

Zur Information:

Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung" 2020-2021 und sind aufgrund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30. Juni 2021 zu binden. Die Förderung im Krippenbereich erfolgt über die bekannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)". Für Investitionen in Kindergärten ist eine neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung" (RL IKiGa) am 23. Dezember 2020 in die Verbandsbeteiligung gegeben und veröffentlicht worden.

In Niedersachsen gibt es rund 5.600 Kindertageseinrichtungen, in denen zirka 332.000 Kinder betreut werden. Hinzu kommen knapp 24.000 Kinder, die bei Tagespflegepersonen in Betreuung sind. Die Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren liegt bei gut 33 Prozent, von den Kindern ab drei Jahren werden über 92 Prozent in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut.