Die Niedersächsische Landesregierung wird die Sportvereine in unserem Bundesland auch 2021 nicht allein lassen, teilt die Northeimer Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt erfreut mit.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können.

Frauke Heiligenstadt betont die Bedeutung für die Sportvereine und -verbände auch in der hiesigen Region. Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen, denn sie sind von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor, betont die Abgeordnete.

Mit der Möglichkeit einer erneuten Antragstellung im Jahr 2021 sind die Voraussetzungen geschaffen, um gerade den Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Kultusministerin a. D. hebt hervor, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Den Sportorganisationen wird damit bestmöglich unter die Arme gegriffen und so unsere vielfältige Sportlandschaft auch in Südniedersachsen erhalten.

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen.

Ab dem 1. Februar können gemeinnützige Sportorganisationen ihre Anträge wieder online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.