Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 dem „Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)“ zugestimmt.

Das Gesetz passt die Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2023 sowie für die Jahre ab 2024 zugunsten der Länder an. Konkret heißt das für das Jahr 2023: Der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen erhöht sich um 3,9 Milliarden Euro.

Diese Summe beinhaltet:

- 1,5 Milliarden Euro zugunsten der Länder, um ihren Ausgaben für Flüchtlinge aus der Ukraine Rechnung zu tragen,

- eine allgemeine flüchtlingsbezogene Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro, die die bisherige Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro ablösen wird,

- eine zusätzliche Erhöhung der Flüchtlingspauschale für das Jahr 2023 in Höhe von einer Milliarde Euro, wodurch die flüchtlingsbezogene Entlastung der Länder durch den Bund für das Jahr 2023 auf insgesamt 3,75 Milliarden Euro steigt, sowie schließlich

- weitere 500 Millionen Euro zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung ihrer Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Auch für die Jahre ab 2024 werden die Länder substanziell entlastet. Die Flüchtlingspauschale in Höhe von insgesamt 1,25 Milliarden Euro wird bei der Umsatzsteuerverteilung weiterhin berücksichtigt werden.

„Das sind gute Nachrichten für unsere Region. Die Kommunen sind durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine von erheblichen Mehrkosten betroffen. Die Betreuung und Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine sorgen für zusätzliche Belastungen. Ich freue mich, dass der Bund und die Länder endlich eine weitere Einigung erzielen konnten, um die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten“, so die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode, Frauke Heiligenstadt (SPD).

Nun sei es Aufgabe der Länderregierungen, diese Entlastungen auch an die Kommunen weiterzugeben.