Am Dienstag, den 19. Mai 2020 ist das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine gestartet.

Die Zielgruppe des Programms sollen die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne sein. Das neue Programm umfasst zunächst ein Volumen von sechs Millionen Euro.
„Mit diesem Programm fördert die SPD-geführte Landesregierung all die, die nicht bereits durch bestehende Programme gefördert werden können. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist uns deutlich bewusst, dass gerade kleine Einrichtungen und Vereine in existenzieller Not sind, da deren fixe Kosten weiter bestehen. Aus diesem Grund haben viele Kulturschaffende Kurzarbeit beantragt. Und uns ist klar, dass wir von einem normalen Alltag noch weit entfernt sind", so die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind beispielsweise Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli 2020 möglich.
„Wir wissen, dass die Not der Kultureinrichtungen groß ist. Ziel des Programms ist es, die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen zu erhalten“, kommentiert die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, abschließend.


Zur Information:

Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html