38 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen erhalten noch in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben. Insgesamt sind rund 19 Millionen Euro vorgesehen.

Auch die Stadt Northeim erhält eine Bedarfszuweisung von 90.000 Euro für ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank für die Ortsfeuerwehr Lagershausen. „Ich freue mich, dass die SPD-geführte Landesregierung durch das Niedersächsische Innenministerium Kommunen hilft, notwendige Investitionen in wichtigen Bereichen tätigen zu können“, kommentiert die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt die Bedarfszuweisung für die Stadt Northeim.

Das Niedersächsische Innenministerium setzt mit den Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben das 2018 begonnene Programm im dritten Jahr fort. Das Volumen liegt im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um etwa eine Million Euro höher. Gefördert werden im Verfahren 2020 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden sind dies die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen. „Ich begrüße es sehr, dass die SPD-geführte Niedersächsische Landesregierung gerade die finanzschwachen Kommunen mit einem solch hohen Betrag unterstützt. Damit können die Städte und Gemeinden notwendige Investitionen in einem Bereich tätigen, der für alle Bürger*innen lebensnotwendig ist“, so die finanz- und haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt. Und weiter: „Ich habe mich gerne für diese Unterstützung eingesetzt, da in diesem Kernbereich pflichtiger Selbstverwaltung ansonsten kaum Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Zuwendungen bestehen.“

Zum Hintergrund

Mit der Bedarfszuweisung werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte zu etwa 50 Prozent finanziert. Bei größeren Maßnahmen und Projekten wird die Zuweisung auf maximal 1 Million Euro gedeckelt.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.