Der Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine Zukunftsaufgabe, die künftig auch vom Bund prämiert wird.

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor Kurzem mitgeteilt hat, hat die Bundesregierung eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald im Umfang von 500 Millionen Euro veröffentlicht (Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder), um die Waldeigentümer*innen in der aktuellen Lage zu unterstützen. Dazu die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt aus Gillersheim: „Gerade für eine waldreiche Region wie die unsere, die vom Solling bis in den Harz reicht, ist der Erhalt unseres Waldes von zentraler Bedeutung. Eine nachhaltige Bewirtschaftung dessen ist gleichzeitig auch ein Versprechen an die Zukunft, verantwortungsvoll mit unseren natürlichen Ressourcen umzugehen.“

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder FSC (Forest Stewardship Council). Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer*innen, die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen.

„Dass der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung unserer Wälder eine wichtige Zukunftsaufgabe ist, zeigt nicht nur das Bundesprogramm, sondern zeigen auch die Förderprogramme der Niedersächsischen Landesregierung“, betont die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt. Und weiter: „So fördert die SPD-geführte Niedersächsische Landesregierung unter anderem auch den Northeimer Stadtwald mit insgesamt 116.613 Euro für zwei Maßnahmen zur Aufforstung.“

Mit der Extremwetterfolgen-Richtlinie(Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau) bietet die SPD-geführte Landesregierung beispielsweise Waldbesitzer*innen unter der Beteiligung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.

„Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen sind sich der zentralen Rolle unserer Wälder beim Kampf gegen den Klimawandel bewusst und kennen auch die großen Herausforderungen, vor denen unsere Wälder aufgrund des Klimawandels stehen. Ziel muss es sein, zum einen die Folgen des Klimawandels für unsere Wälder zu bewältigen und zum anderen, den Wald im Kampf gegen den Klimawandel zu nutzen“, resümiert Frauke Heiligenstadt abschließend.

Hintergrund zum Bundesprogramm:

Anträge können ab sofort bis zum 30. Oktober 2021 gestellt werden. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt. Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de.

Hintergrund zum Landesprogramm:

Ziel der Förderung ist es, den niedersächsischen Privat-, Kommunal- und Genossenschaftswald in die Lage zu versetzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu bewirtschaften, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern. Hierbei gilt es insbesondere Nachteile durch geringe Flächengröße oder verstreuten Besitz auszugleichen sowie den niedersächsischen Wald fit für den Klimawandel zu machen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist mit der Durchführung der forstlichen Förderung (Bewilligungsstelle) durch das Land Niedersachsen betraut worden, sodass Anträge direkt dort gestellt werden können.