Frauke Heiligenstadt zum Energiepaket

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Wir bringen damit eine erhebliche Stromsteuerentlastung für mehr als 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den Weg. Wir modernisieren das Energie- und Stromsteuerrecht zugunsten von Elektromobilität und bidirektionalem Laden und schaffen Bürokratie ab.
Wir senken die Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestmaß. Davon profitieren mittelständische Betriebe, Fleischer und Bäcker, das Baugewerbe und vor allem sichern wir Arbeitsplätze. Eine gerechte Energiepolitik darf natürlich nicht bei den Unternehmen enden. Darum entlasten wir in einem parallelen Schritt die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Kosten der Gasspeicherumlage und senken die Übertragungsnetzkosten, indem wir 2026 ca. 6,5 Milliarden Euro der Übertragungsnetzentgelte übernehmen. Alles in allem sprechen wir von jährlichen Entlastungen um rund zehn Milliarden Euro. Sobald der Haushalt es zulässt, werden noch weitere Entlastungen auf den Weg gebracht, für uns hat dabei die Senkung der Stromsteuer für alle Priorität.
Darüber hinaus passen wir mit dem Gesetz das Energie- und Stromsteuerrecht an die moderne Lebenswelt an, indem wir für Rechtssicherheit und Bürokratieentlastungen im Bereich der Elektromobilität und des bidirektionalen Ladens sorgen.