Durch das Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 Millionen Euro zwischen 2019 bis 2022 werden im aktuellen zweiten Jahr der Förderungen 98 weitere kommunale Maßnahmen mit einer Landeszuwendung bedacht.

Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung - davon 10 Millionen Euro über eine Verpflichtungsermächtigung für die Umsetzung in 2021. „Zum zweiten Antragsstichtag am 30. April 2020 waren mehr als 260 Anträge von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus ganz Niedersachsen mit einer beantragten Fördersumme von knapp 90 Millionen Euro eingegangen, weshalb eine Auswahlentscheidung getroffen werden musste. Ich freue mich, dass mit der Sanierung der Sporthalle in Hardegsen auch eine Maßnahme aus meinem Wahlkreis ausgewählt worden ist und mit 79.200,00 Euro gefördert wird“, zeigt sich die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt erfreut.

Entsprechend dem in der Förderrichtlinie festgelegten Förderschwerpunkt werden im aktuellen Jahr ausschließlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbädern gefördert. Unter Berücksichtigung insbesondere des Alters der Sportstätten, der Verbesserung des energetischen Zustands, der Auslastung sowie einer regional ausgewogenen Verteilung sind 98 Förderanträge positiv beschieden worden, die bis zum 30. Juni 2020 entscheidungsreif gewesen sind. Darunter befinden sich 77 Sporthallen, eine Spitzensportstätte und 20 Hallenschwimmbäder.

„Eine dieser Maßnahmen ist die aus dem Jahr 1974 stammende Sporthalle in Hardegsen“, ergänzt Frauke Heiligenstadt. Und weiter: „Die erneut hohe Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, dass das Auflegen des Sportstättensanierungsprogramms durch die SPD-geführte Landesregierung richtig war. Es ist wichtig, dass die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen erhalten wird, denn ohne Sportstätten gibt es keinen Sport. Die Menschen in Niedersachsen brauchen ihren Sport, und entsprechend gute Bedingungen, um ihn ausüben zu können. Schließlich ist Niedersachsen ein echtes Sportland, in dem jede und jeder Dritte Mitglied in einem Sportverein ist."

Maßnahmen, die jetzt nicht bedient werden konnten, können nach dem nächsten Antragsstichtag am 31. März 2021 in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, soweit mit den Maßnahmen bis dahin noch nicht begonnen worden ist und die jeweilige Kommune die Aufrechterhaltung des Antrages erklärt.

Zur Information:

Mit der Bewilligung von 34 Millionen Euro sind zur Hälfte der Laufzeit des Förderprogramms auch die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben worden. Im ersten Jahr des Programms, 2019, standen 8 Millionen Euro für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Hinzu kommen in jedem Jahr 5 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau, die über den Landessportbund Niedersachsen e.V. abgewickelt werden. Wie das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bereits im Mai 2020 mitgeteilt hat, konnten bereits 81 niedersächsische Sportvereine von den im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden fünf Millionen Euro im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms profitieren. Hier beträgt die maximale Förderhöhe 100.000 Euro.

Insgesamt fördert das Land Niedersachsen damit in diesem Jahr 179 Maßnahmen zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen.

Von 2019 bis 2022 werden insgesamt 80 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 20 Millionen Euro für Vereinsstätten zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro, bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt.