Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne zu bringen.

„Es freut mich, dass der Amateurmusikfonds in die zweite Runde geht, denn der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Amateurmusik bietet eine große Vielfalt an kulturellen Möglichkeiten und hat deshalb in Deutschland einen hohen Stellenwert. Gerade bei uns im ländlichen Raum spielt Amateurmusik, ob in der Kirche oder in kleineren Spielstätten, eine große Rolle. Deshalb ist es gut, dass der Bund den Erhalt der Amateurmusik in Deutschland fördert“, so die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode Frauke Heiligenstadt (SPD).

Die Ausschreibung für die zweite Runde des Amateurmusikfonds ist am 16. April 2024 gestartet. Kreative Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben. Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten. Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden. Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) gibt es unter:

https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/

Hintergrund:

Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben. 

Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter den Mottos „Musik pur!“, „Neue Wege!“ und „Zukunftswerkstatt“ können zum Beispiel neue Proben und Auftrittsformate an außergewöhnlichen Orten entwickelt werden. Auch inklusive oder interreligiöse Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, sollen berücksichtigt werden. Vereine und Verbände, die vor Herausforderungen stehen und Unterstützung durch Coaches brauchen, werden auch gefördert.