Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) soll im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ planen, errichten und betreiben.

Die Entsorgungskommission hat sicherheitstechnische und logistische Anforderungen festgelegt, die von der BGZ ergänzt wurden. In einem ersten Schritt wurden 10 Standorte als grundsätzlich geeignet ermittelt.

Der weitere Standortauswahlprozess ist, wie auch das Öko-Institut, Freiburg, in seiner Stellungnahme darlegt, nur schwer nachvollziehbar. Die Bewertungskriterien, deren Anwendung und Gewichtung werfen Fragen auf.

Die Unterzeichner fordern daher das Bundesumweltministerium auf, hinsichtlich des Auswahlprozesses für Transparenz bei der Entscheidungsfindung für Würgassen und der dafür zugrunde liegenden Kriterien zu sorgen. Eine Akzeptanz des Auswahlprozesses lässt sich nur herbeiführen, wenn auch fachlich nachvollziehbar für alle Prozessbeteiligten aufgezeigt wird, wie die Kriterien ausgewählt und angewandt wurden. Nach unserer Auffassung, bräuchte es ansonsten hierzu einer vertieften Prüfung mehrerer Standorte, begleitet von einem unabhängigen Gremium. Um Klarheit für die Menschen vor Ort zu schaffen, ist aus unserer Sicht hier eine sehr zeitnahe Klärung notwendig.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der gemeinsamen Erklärung sind im PDF-Dokument aufgeführt: