Mit der Veröffentlichung der Richtlinie zum Corona-Sonderprogramm für Tierheime am Donnerstag, den 03. September 2020, können aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene gemeinnützige Tierheime oder gemeinnützige tierheimähnliche Einrichtungen ab sofort und noch bis zum 30. Oktober 2020 Anträge an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellen, wie die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt aus Gillersheim mitteilt.

Die sogenannten Billigkeitsleistungen dienen der Unterstützung von gemeinnützigen Tierheimen oder gemeinnützigen tierheimähnlichen Einrichtungen, die nachweislich vor dem März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren und ab März 2020 in Folge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die betroffenen gemeinnützigen Tierheime oder gemeinnützigen tierheimähnlichen Einrichtungen eine Anteilfinanzierung von bis zu 80 Prozent der Finanzierungslücke als nicht rückzahlbaren Zuschuss. „Die SPD-geführte Landesregierung will damit die in nicht-staatlicher Trägerschaft befindlichen Einrichtungen so gut wie möglich von den negativen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie schützen. Deshalb werden die Einnahmen aus dem Jahr 2019 und dem Jahr 2020 gegenübergestellt und die coronabedingten Einnahmeausfälle im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten zum größten Teil ausgeglichen“, betont Frauke Heiligenstadt abschließend.