Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht.

In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.

Für die Northeimer Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiger Beitrag, um die niedersächsische Sportlandschaft bei der Bewältigung der Pandemiefolgen bestmöglich zu unterstützen: „Mit der Möglichkeit, aus dem Sonderprogramm eine jetzt insgesamt doppelt so hohe Förderung wie bisher abrufen zu können, schaffen wir für die niedersächsischen Sportvereine die weiteren Voraussetzungen, um den Folgen der andauernden Corona-Pandemie weiterhin entschlossen entgegentreten zu können. Dadurch erhalten vor allem diejenigen Vereine, die durch die Pandemie in besonderem Maße von Mitgliederverlusten betroffen sind, weiterhin schnell und unbürokratisch Hilfe." hebt die Abgeordnete hervor.

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von siebzig Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.

Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um den Vereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.

Frauke Heiligenstadt hebt die gesellschaftliche Rolle des Sports hervor: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft und zugleich von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Sie sind die stabile Stütze des Sportlandes Niedersachsen, gleichzeitig benötigen viele Vereine in diesen Zeiten unsere Hilfe. Das Ziel der Erhöhung der maximalen Fördersumme ist auch, dass insbesondere die mitgliederstarken Vereine durch die Änderungen des Förderhöchstbetrages Unterstützung zur finanziellen Abmilderung vermehrter Vereinsaustritte erhalten". Sie werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, allen niedersächsischen Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen, damit den Menschen in Niedersachsen unsere vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt, zeigt sich die Landtagsabgeordnete und SPD-Bundestagskandidatin entschlossen, die selbst viele Jahre aktiv in einem Verein ihrer Heimatgemeinde Gillersheim Sport getrieben hat. Schließlich sei jeder dritte Niedersachse Mitglied in einem Sportverein – das belegt, dass Niedersachsen ein echtes Sportland ist, so Heiligenstadt abschließend.

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foer-der.osp). Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.