Die niedersächsischen Schulträger erhalten 20 Millionen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie.

Die bereits seit November 2020 laufenden Anschaffungen von FFP2- und Alltagsmasken, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung sind jetzt mit der durch das Niedersächsische Kultusministerium veröffentlichten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie" geregelt und können sicher abgerechnet werden. „Ich freue mich, dass die SPD-geführte Landesregierung die Schulträger in ihrer Zuständigkeit für die sächliche Schulausstattung mit einem spürbaren Betrag unterstützt. So können die Schulträger in direkter Abstimmung mit den Schulgemeinschaften vor Ort die gewünschten Anschaffungen vornehmen“, kommentiert die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt die neue Richtlinie.

Die Schulträger können dabei Anschaffungen abrechnen, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 30.06. 2021. Damit kann, wie angekündigt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Sofortüberweisung von 80 Prozent der Gesamtfördersumme realisiert werden.

Die Schulträger können sowohl Ersatz-Masken für Schüler*innen, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, sowie FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte, kaufen. Darüber hinaus sind aber auch Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen förderfähig, wie dem Förderkatalog des Kultusministeriums zu entnehmen ist. Auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder, oder Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln sind abrechenbar. In Einzelfällen sind sogar die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können, förderfähig.

Folgende finanzielle Unterstützung erhalten die Schulträger im Wahlkreis Northeim für die Ausstattung ihrer Schulen mit sächlicher Schutzausstattung:

Landkreis Northeim: 215.668 Euro (für Schulen im gesamten Landkreis Northeim)

Stadt Hardegsen: 4.267 Euro

Kalefeld: 2.995 Euro

Katlenburg-Lindau: 4.780 Euro

Stadt Moringen: 4.698 Euro

Flecken Nörten-Hardenberg: 5.457 Euro

Stadt Northeim: 20.885 Euro

Werk-Statt-Schule Förderschule emotionale Entwicklung in Northeim: 897 Euro

Die Beträge errechnen sich nach Schülerzahlen.

„Mit der finanziellen Unterstützung unserer Schulträger, und damit unserer Schulen vor Ort, zeigt die SPD-geführte Landesregierung, dass passgenaue Maßnahmen am besten vor Ort getroffen werden sollten. Eine bedarfsgerechte Ausstattung an unseren Schulen ist eine notwendige Voraussetzung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie im Präsenzunterricht. Mit welchen Mitteln das vor Ort am besten möglich ist, können Schulen und Schulträger am sinnvollsten entscheiden“, kommentiert Frauke Heiligenstadt abschließend.